Es handelt sich hierbei um Leistungen, die:
- nicht Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs sind, aber von unseren Patienten nachgefragt oder gewünscht werden
- zwar Bestandteil des Leistungskataloges sind, aber in der vorliegenden Situation aus ärztlicher Sicht nicht notwendig sind
- Ärztlich empfehlenswert und medizinisch vertretbar sind
- Nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen, sondern vom Patienten, der diese Leistung ausdrücklich von seinem Arzt gefordert hat, privat bezahlt werden müssen
Typische Beispiele hierfür sind:
- Atteste und BescheinigungenBeratung und Durchführung freiwilliger Reiseimpfungen
- Sporttauglichkeitsuntersuchungen
- Aufbau- und Vitamininjektionen
- Spezielle Laboruntersuchungen
- Gesundheitsuntersuchung (Intervall-Check) außerhalb der 3-jährigen Krankenkassen-Regelung (Hausarzt Modell alle 2 Jahre)
Weitere Leistungen
(die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können)
- Infusion (z.B. Aufbaukur)
- Injektion (z.B. Vitaminpräparate
- Akupunktur je Sitzung
- Atteste, Bescheinigungen