Individuelle Leistungen

Es handelt sich hierbei um Leistungen, die:

  • nicht Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs sind, aber von unseren Patienten nachgefragt oder gewünscht werden
  • zwar Bestandteil des Leistungskataloges sind, aber in der vorliegenden Situation aus ärztlicher Sicht nicht notwendig sind
  • Ärztlich empfehlenswert und medizinisch vertretbar sind
  • Nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen, sondern vom Patienten, der diese Leistung ausdrücklich von seinem Arzt gefordert hat, privat bezahlt werden müssen

Typische Beispiele hierfür sind:

  • Atteste und BescheinigungenBeratung und Durchführung freiwilliger Reiseimpfungen 
  • Sporttauglichkeitsuntersuchungen
  • Aufbau- und Vitamininjektionen
  • Spezielle Laboruntersuchungen
  • Gesundheitsuntersuchung (Intervall-Check) außerhalb der 3-jährigen Krankenkassen-Regelung (Hausarzt Modell alle 2 Jahre)

Weitere Leistungen
(die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können)

  • Infusion (z.B. Aufbaukur)
  • Injektion (z.B. Vitaminpräparate
  • Akupunktur je Sitzung
  • Atteste, Bescheinigungen